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Arbeitsgericht Duisburg — 5 Ca 1575/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-04-08
Aktenzeichen: 5 Ca 1575/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2022:0408.5CA1575.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Arbeitsgericht Dr. Roth
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die mit Schreiben der Beklagten vom 10.12.2021 ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigung aufgelöst worden ist.
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die mit Schreiben der Beklagten vom 10.12.2021 ausgesprochene ordentliche Kündigung zum 31.07.2022 aufgelöst worden ist.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Kranschlosser in der Kranwerkstatt der Montagewerkstatt weiter zu beschäftigen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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- Streitwert: 15.000,00 €.