4 Ca 3072/04•Arbeitsgericht Essen, 2004-11-17, 4 Ca 3072/04
Arbeitsgericht Essen, 2004-11-17, 4 Ca 3072/04
4 Ca 3072/04Tribunal do Trabalho17 de nov. de 2004
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Texto completo
Arbeitsgericht Essen — 4 Ca 3072/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: 4 Ca 3072/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2004:1117.4CA3072.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
2.. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Vertragsbedingungen hin-
sichtlich der Reisekostenabrechnungen mit Schreiben der Beklagten
vom 29.06.2004 unwirksam ist und die Beklagte verpflichtet ist, an
den Kläger weiterhin gemäß den bisherigen vertraglichen Bedingungen
eine Reisekostenpauschale von monatliche 490,00 EUR brutto zu
zahlen, sofern keine Büro-, Kranken- oder Urlaubstage angefallen sind.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 356,37 EUR brutto nebst
Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem
01.08.2004 zu zahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 490,00 EUR brutto abzüglich
209,22 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem
Basiszinssatz seit dem 01.09.2004 zu zahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 334,09 EUR brutto abzüglich
203,80 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem
Basiszinssatz seit dem 01.10.2004 zu zahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 311,82 EUR brutto abzüglich
134,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem
Basiszinssatz seit dem 01.11.2004 zu zahlen.
-
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Der Streitwert beträgt 7.200,00 EUR.
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