Arbeitsgericht Essen, 2010-09-30, 1 Ca 806/10

1 Ca 806/10Tribunal do Trabalho30 de set. de 2010

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Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 806/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-30

Aktenzeichen: 1 Ca 806/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2010:0930.1CA806.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin als Oberärztin zu

beschäftigen.

2.Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Möglichkeit einzuräumen sich für die Patienten aus ihrer Sprechstunde für Operationen als Operateurin einzutragen.

3.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin in die Dienstanweisung für die Abteilung plastische Chirurgie vom 27.05.2010 auf Seite 5 unter Unterschriften aufzunehmen und die Dienstanweisung in betriebsüblicher Weise bekannt zu machen.

4.Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

5.Die Klägerin trägt 2/3 der Kosten des Rechtsstreits,

die Beklagte 1/3.

  1. Streitwert, auch für die Gerichtsgebühren: 20.618,00 €

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