Arbeitsgericht Hagen, 2008-03-20, 1 BVGa 5/06

1 BVGa 5/06Tribunal do Trabalho20 de mar. de 2008

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Arbeitsgericht Hagen — 1 BVGa 5/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-20

Aktenzeichen: 1 BVGa 5/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2008:0320.1BVGA5.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

1. Gegen die Schuldnerin wird wegen Verstoßes gegen ihre Verpflichtung aus dem Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.06.2006, 1 BVGa 5/06,

Mitarbeiterinnen in ihrem Betrieb in der Pflege, in der Nachtwache, in der Waschküche und in der Küche einzusetzen, ohne zuvor mit dem Gläubiger einen den jeweiligen Einsatz der jeweiligen Mitarbeiterinnen vorgesehenen Dienst-/Schichtplan oder aber eine entsprechende Abweichung vom Dienst-/Schichtplan vereinbart zu haben, es sei denn, die fehlende Zustimmung des Betriebsrates ist durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt oder aber es liegt ein Notfall im Sinne der BAG-Rechtsprechung vor,

ein Ordnungsgeld in Höhe von 4.000,00 Euro festgesetzt.

2. Der Gegenstandswert für das Vollstreckungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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