Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-29, 4 Ca 3671/06

4 Ca 3671/06Tribunal do Trabalho29 de mar. de 2007

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Es widerspricht nicht billigem Ermessen, wenn eine Anpassung der Betriebsrente zum Anpassungsstichtag unterbleibt, weil sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die nächsten 3 Jahre noch nicht abgezeichnet hat.

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Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 3671/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-29

Aktenzeichen: 4 Ca 3671/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0329.4CA3671.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 16 BetrAVG

Leitsätze

Es widerspricht nicht billigem Ermessen, wenn eine Anpassung der Betriebsrente zum Anpassungsstichtag unterbleibt, weil sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die nächsten 3 Jahre noch nicht abgezeichnet hat.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Streitwert: 13.209,72 €.

  4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft

Gesetzes statthaft ist, nicht zugelassen.

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