6 Ca 1302/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-07-13, 6 Ca 1302/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-07-13, 6 Ca 1302/11
6 Ca 1302/11Tribunal do Trabalho13 de jul. de 2011
Regest
Die Insolvenz hindert den Insolvenzschuldner nicht, Arbeitsverträge ohne Zustimmung des Treuhänders abschließen, abzuändern oder aufzuheben. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört als höchstpersönliches Gut nicht zur Insolvenzmasse.
Texto completo
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 1302/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 6 Ca 1302/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:0713.6CA1302.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 80 InsO
Leitsätze
Die Insolvenz hindert den Insolvenzschuldner nicht, Arbeitsverträge ohne Zustimmung des Treuhänders abschließen, abzuändern oder aufzuheben. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört als höchstpersönliches Gut nicht zur Insolvenzmasse.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 1.056,00 € festgesetzt
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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