Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-11-02, 7 Ca 2255/11

7 Ca 2255/11Tribunal do Trabalho2 de nov. de 2011

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Einzelfallentscheidung über die Anpassung einer Betriebsrente Anforderungen an die Darlegung zur wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin unter Beachtung der §§ 242 ff HGB

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Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2255/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-02

Aktenzeichen: 7 Ca 2255/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:1102.7CA2255.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammerentscheidung

Normen: § 16 BetrAVG, §§ 242 ff HGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung über die Anpassung einer Betriebsrente Anforderungen an die Darlegung zur wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin unter Beachtung der §§ 242 ff HGB

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.11.2011 eine um 88,87 € monatlich höhere Betriebsrente, insgesamt 2.497,30 € brutto, zu zahlen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 888,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 434,35 € seit dem 02.06.2011, aus einem weiteren Betrag in Höhe von 88,87 € seit dem 02.07.2011, aus weiteren 88,87 € seit dem 02.08.2011, aus weiteren 88,87 € seit dem 02.09.2011, aus weiteren 88,87 € seit dem 02.10.2011 sowie aus weiteren 88,87 € seit dem 02.11.2011 zu zahlen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Der Streitwert beträgt 4.621,3. €.

5.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zugelassen.

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