Arbeitsgericht Siegen, 2019-03-21, 3 Ca 1071/18

3 Ca 1071/18Tribunal do Trabalho21 de mar. de 2019

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Arbeitsgericht Siegen — 3 Ca 1071/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-21

Aktenzeichen: 3 Ca 1071/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2019:0321.3CA1071.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 158,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2019 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.116,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 176,33 Euro seit dem 01.02.2018, 01.03.2018, 01.04.2018, 01.05.2018, 01.06.2018, 01.07.2018, 01.08.2018, 01.09.2018, 01.10.2018, 01.11.2018, 01.12.2018, 01.01.2019 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Partei.
    1. Der Streitwert wird auf 2.978,90 Euro festgesetzt.

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