4 Ca 1599/08•Arbeitsgericht Wuppertal, 2008-11-25, 4 Ca 1599/08
Arbeitsgericht Wuppertal, 2008-11-25, 4 Ca 1599/08
4 Ca 1599/08Tribunal do Trabalho25 de nov. de 2008
Regest
Nimmt der Arbeitnehmer nach 14monatiger Erkrankung nach Ausspruch einer personenbedingten Kündigung und während während der Kündigungsfrist seine Arbeit wieder auf, liegt keine negative Prognose vor. Anforderungen an die Substantiierungspflicht bei einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers. Anmerkung: Berufung eingelegt. LAG Düsseldorf 5 Sa 107/09
Texto completo
Arbeitsgericht Wuppertal — 4 Ca 1599/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-25
Aktenzeichen: 4 Ca 1599/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2008:1125.4CA1599.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG; § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Leitsätze
Nimmt der Arbeitnehmer nach 14monatiger Erkrankung nach Ausspruch einer personenbedingten Kündigung und während während der Kündigungsfrist seine Arbeit wieder auf, liegt keine negative Prognose vor. Anforderungen an die Substantiierungspflicht bei einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers.
Anmerkung: Berufung eingelegt. LAG Düsseldorf 5 Sa 107/09
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.5.08, zugegangen an 23.5.08, nicht aufgelöst wird.
2.Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.Streitwert: 7.800,00 EUR (auch gemäß § 63 II GKG)
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