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Arbeitsgericht Wuppertal — 2 Ca 2515/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 2 Ca 2515/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2022:0525.2CA2515.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: BetrVG §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1
Leitsätze
Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Entgelthöhe.
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, 497,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2021 an den Kläger zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, 568,59 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2021 an den Kläger zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, 799,53 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2021 an den Kläger zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, 407,06 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2022 an den Kläger zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, 552,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.02.2021 an den Kläger zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Widerklage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
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- Streitwert des Urteils: 7.388,35 €.