Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 23/16

1 AGH 23/16Outro Tribunal7 de out. de 2016

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Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ausländischen Rechtsanwalt die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer versagt werden kann.

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Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 23/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-07

Aktenzeichen: 1 AGH 23/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1007.1AGH23.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 7, 206 BRAO

Leitsätze

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ausländischen Rechtsanwalt die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer versagt werden kann.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,-- Euro festgesetzt.

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