1 AGH 30/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 30/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 30/16
1 AGH 30/16Outro Tribunal28 de out. de 2016
Regest
Zur Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, zur Feststellung der Voraussetzungen des Vermögensverfalls und zur Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall.
Texto completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 30/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 AGH 30/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH30.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Normen: §§ 14 II Nr. 7 BRAO
Leitsätze
Zur Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, zur Feststellung der Voraussetzungen des Vermögensverfalls und zur Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,00 EUR.
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