1 AGH 34/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 34/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 34/16
1 AGH 34/16Outro Tribunal28 de out. de 2016
Regest
Eine in den für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht zuständigen Bereichen eines Versicherungsunternehmens tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Texto completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 34/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 AGH 34/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH34.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Eine in den für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht zuständigen Bereichen eines Versicherungsunternehmens tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 30.000,00 EUR (25.000,-- € und
5.000,- €).
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.