Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-02-13, 1 AGH 32/16

1 AGH 32/16Outro Tribunal13 de fev. de 2017

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Ein angestellter Jurist, der als Geschäftsführer und Personaldirektor bei einer für Führungs-, Verwaltungs- und Beratungsfunktionen zuständigen Gesellschaft eines Transport- und Logistikkonzerns tätig ist, kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

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Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 32/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-13

Aktenzeichen: 1 AGH 32/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0213.1AGH32.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46 a BRAO

Leitsätze

Ein angestellter Jurist, der als Geschäftsführer und Personaldirektor bei einer für Führungs-, Verwaltungs- und Beratungsfunktionen zuständigen Gesellschaft eines Transport- und Logistikkonzerns tätig ist, kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR (25.000,00 EUR +

5.000,00 EUR) festgesetzt.

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