1 AGH 64/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 64/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 64/16
1 AGH 64/16Outro Tribunal28 de abr. de 2017
Regest
Eine Rechtsanwältin, die als Angestellte fachlich unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich in der Schadenssachbearbeitung bei dem Kundenservice eines großen Versicherers tätig ist, kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Texto completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 64/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 1 AGH 64/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH64.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Eine Rechtsanwältin, die als Angestellte fachlich unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich in der Schadenssachbearbeitung bei dem Kundenservice eines großen Versicherers tätig ist, kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 30.000,-- Euro festgesetzt.
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