1 AGH 66/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 66/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 66/16
1 AGH 66/16Outro Tribunal28 de abr. de 2017
Regest
Einer in der Geschäftsführung bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Volljuristin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin zu versagen sein.
Texto completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 66/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 1 AGH 66/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH66.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Einer in der Geschäftsführung bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Volljuristin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin zu versagen sein.
Tenor
1. Der Bescheid der Beklagten vom 12. August 2016 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.
4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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