Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-05-19, 1 AGH 72/16

1 AGH 72/16Outro Tribunal19 de mai. de 2017

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Ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen (industrieller Rohrleitungsbau) tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Texto completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 72/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-19

Aktenzeichen: 1 AGH 72/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0519.1AGH72.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen (industrieller Rohrleitungsbau) tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer-gerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 30.000 € festgesetzt.

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