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Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 32/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 1 AGH 32/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0224.1AGH32.22.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
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- Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.