Finanzgericht Düsseldorf, 2013-09-19, 11 K 211/12 BG

11 K 211/12 BGTribunal Fiscal19 de set. de 2013

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Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 211/12 BG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-19

Aktenzeichen: 11 K 211/12 BG

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0919.11K211.12BG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts auf den 01.01.2010 für die wirtschaftliche Einheit “A“- Stadt vom 13.10.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.12.2011 wird dahingehend abgeändert, dass der durch das Hochregallager (Bauteil 11 und 12 bzw. Lageplan Nr. 20 und 21) umbaute Raum bei der Berechnung des Einheitswertes unberücksichtigt bleibt. Die Berechnung des festzustellenden Einheitswertes wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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