4 K 788/13 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-13, 4 K 788/13 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-13, 4 K 788/13 Erb
4 K 788/13 ErbTribunal Fiscal13 de nov. de 2013
Texto completo
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 788/13 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-13
Aktenzeichen: 4 K 788/13 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1113.4K788.13ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid vom 13. November 2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren durch den Kläger war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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