4 K 1763/15 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-03-23, 4 K 1763/15 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-03-23, 4 K 1763/15 VE
4 K 1763/15 VETribunal Fiscal23 de mar. de 2016
Texto completo
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1763/15 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-23
Aktenzeichen: 4 K 1763/15 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0323.4K1763.15VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die von der Klägerin für die Monate Januar 2008 bis Juni 2010 abgegebenen Steueranmeldungen werden aufgehoben, soweit die Energiesteuer unter Anwendung eines höheren Steuersatzes als 25 € je 1.000 kg Toluol ermittelt worden ist.
Die Klägerin trägt ¼ und der Beklagte trägt ¾ der Kosten des ersten Rechtszugs in dem Verfahren 4 K 1695/10 VE. Im Übrigen trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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