4 K 488/14 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-07-13, 4 K 488/14 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-07-13, 4 K 488/14 Erb
4 K 488/14 ErbTribunal Fiscal13 de jul. de 2016
Texto completo
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 488/14 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-13
Aktenzeichen: 4 K 488/14 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0713.4K488.14ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Bescheide vom 31. Mai 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Januar 2014 werden dahin geändert, dass die Schenkungsteuer jeweils unter Berücksichtigung eines persönlichen Freibetrags von 400.000 € festgesetzt wird.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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