3 K 7676/00•Finanzgericht Köln, 2003-09-04, 3 K 7676/00
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Finanzgericht Köln — 3 K 7676/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-04
Aktenzeichen: 3 K 7676/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0904.3K7676.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 11.10.1999 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 08.11.2000 werden aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des REchtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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