10 K 660/99•Finanzgericht Köln, 2003-09-25, 10 K 660/99
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Finanzgericht Köln — 10 K 660/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-25
Aktenzeichen: 10 K 660/99
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0925.10K660.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Gewinnfeststellungs-Änderungsbescheid 1990 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 6. Januar 1999 wird dahin geändert, dass der gewerbliche Gewinn auf ./. 506.801 DM festgestellt wird.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvro Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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