4 K 6456/01•Finanzgericht Köln, 2004-10-13, 4 K 6456/01
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Finanzgericht Köln — 4 K 6456/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-13
Aktenzeichen: 4 K 6456/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1013.4K6456.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Bescheidung des Antrags vom ... dem Kläger Kindergeld von Januar 1996 bis einschließlich Juni 1997 zu gewähren. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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