2 K 2067/02•Finanzgericht Köln, 2004-11-18, 2 K 2067/02
Texto completo
Finanzgericht Köln — 2 K 2067/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-18
Aktenzeichen: 2 K 2067/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1118.2K2067.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 29.1.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 14.3.2002 wird der Beklagte verpflichtet, einen Bescheid über die hälftige Freistellung von Kapitalertragsteuer für die in 1999 bezogene Gewinnausschüttung entsprechend dem Antrag vom 23.11.2001 zu erlassen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der klagenden Partei abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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