7 K 1265/03•Finanzgericht Köln, 2005-04-27, 7 K 1265/03
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Finanzgericht Köln — 7 K 1265/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 7 K 1265/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0427.7K1265.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom ...............und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird dem Beklagten aufgegeben, die Einkommensteuer 2001 unter Gewährung eines ungekürzten Vorwegabzugs i.H.v. 12.000 DM neu zu berechnen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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