4 K 5275/01•Finanzgericht Köln, 2005-12-14, 4 K 5275/01
Texto completo
Finanzgericht Köln — 4 K 5275/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: 4 K 5275/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1214.4K5275.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den .....2000 für Zwecke der Schenkungsteuer vom .......2001 wird dergestalt geändert, dass der Grundbesitzwert von 82.000.- DM auf 59.000.- DM herabgesetzt wird. Die Einspruchsentscheidung vom ........2001 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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