13 K 82/06•Finanzgericht Köln, 2006-11-15, 13 K 82/06
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Finanzgericht Köln — 13 K 82/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: 13 K 82/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1115.13K82.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbescheid 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit den geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 80% und der Beklagte zu 20%.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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