9 K 3087/10•Finanzgericht Köln, 2011-11-16, 9 K 3087/10
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Finanzgericht Köln — 9 K 3087/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-16
Aktenzeichen: 9 K 3087/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1116.9K3087.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Schenkungsteuerbescheide vom 07.12.2010 werden geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die zu ändernden Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu errechnen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils an den Kläger neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit dieser nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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