10 K 2042/12•Finanzgericht Köln, 2014-02-06, 10 K 2042/12
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Finanzgericht Köln — 10 K 2042/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-06
Aktenzeichen: 10 K 2042/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0206.10K2042.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 13. Februar 2012 wird mit der Maßgabe geändert, dass bei den Sonderausgaben die Beitragsrückerstattung i.H.v. 1.306 € nicht berücksichtigt wird. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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