7 K 4141/09•Finanzgericht Köln, 2014-11-26, 7 K 4141/09
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Finanzgericht Köln — 7 K 4141/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 7 K 4141/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1126.7K4141.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Bescheide für 2002 und 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 16.12.2008 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden dahingehend geändert, dass die nach Quote zu verteilenden laufenden Einkünfte um 29.538 € (2002) und um 14.769 € (2003) reduziert werden.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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