7 K 1279/07•Finanzgericht Köln, 2015-04-24, 7 K 1279/07
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Finanzgericht Köln — 7 K 1279/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-24
Aktenzeichen: 7 K 1279/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0424.7K1279.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerfestsetzung 1998 der Kläger in Gestalt des Bescheides vom 28.12.2009 wird mit der Maßgabe geändert, dass keine Einkünfte der Klägerin aus § 17 EStG in Ansatz gebracht werden.
Die Berechnung der festgesetzten Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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