8 K 1489/15•Finanzgericht Köln, 2017-04-07, 8 K 1489/15
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Finanzgericht Köln — 8 K 1489/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-07
Aktenzeichen: 8 K 1489/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0407.8K1489.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2013 vom 17.2.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.5.2015 wird dahingehend abgeändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG i.H.v. 76 € berücksichtigt werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Der Beklagte teilt den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mit; nach Rechtskraft der Entscheidung ist der Verwaltungsakt mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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