Finanzgericht Köln, 2017-09-13, 2 K 2933/15

2 K 2933/15Tribunal Fiscal13 de set. de 2017

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Finanzgericht Köln — 2 K 2933/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-13

Aktenzeichen: 2 K 2933/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0913.2K2933.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Unter Änderung des Freistellungsbescheides vom 22. Januar 2015 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30. September 2015 wird der Beklagte verpflichtet, für die am ... 2014 ausgeschüttete Dividende der A AG eine weitere Kapitalertragsteuererstattung i.H.v. ... € und damit in Höhe von insgesamt ... € zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Klägerin abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.

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