Finanzgericht Münster, 2011-07-20, 7 K 3666/08 E

7 K 3666/08 ETribunal Fiscal20 de jul. de 2011

Abrir fonte

Texto completo

Finanzgericht Münster — 7 K 3666/08 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-20

Aktenzeichen: 7 K 3666/08 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0720.7K3666.08E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 22.01.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.09.2008 wird geändert und bei den gewerblichen Einkünften der Klägerin Veräußerungsverluste in Höhe von insgesamt xxxxxx,- EUR berücksichtigt. Der Beklagte hat die festzusetzende Steuer auf Grund dieser Entscheidung zu errechnen und den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 94 v.H. und der Beklagte zu

6 v.H.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.