Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1996-12-16, 5 Sa 1416/96

5 Sa 1416/96Tribunal do Trabalho16 de dez. de 1996

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Regest

Für die Eingruppierung von Arbeitnehmern, die auf sogenannten Beam tendienstposten beschäf tigt werden, kommt es entscheidend auf die tat sächliche Bewertung ihrer konkreten Tätigkeit durch den Arbeitgeber an und nicht auf eine maximal mögliche Bewertung gemäß der Anlage 1 Teil B des AN-TV in Verbindung mit dem jeweiligen Tätigkeitsverzeichnis.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1416/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-12-16

Aktenzeichen: 5 Sa 1416/96

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1996:1216.5SA1416.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 13 Angestellten TV Deutsche Bundesbahn

Leitsätze

Für die Eingruppierung von Arbeitnehmern, die auf sogenannten Beam tendienstposten beschäf tigt werden, kommt es entscheidend auf die tat sächliche Bewertung ihrer konkreten Tätigkeit durch den Arbeitgeber an und nicht auf eine maximal mögliche Bewertung gemäß der Anlage 1 Teil B des AN-TV in Verbindung mit dem jeweiligen Tätigkeitsverzeichnis.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil

des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 06.08.1996

  • 8 Ca 1381/96 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

  1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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