11 Sa 369/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-20, 11 Sa 369/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-20, 11 Sa 369/97
11 Sa 369/97Tribunal do Trabalho20 de jun. de 1997
Regest
An einer sachfremden, nicht im Einklang mit dem arbeitsrechtlichen Geichbehandlungsgrund satz stehenden Gruppenbildung fehlt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, nur den Ar beitnehmern eine Lohnerhö hung in Form einer Motivationszulage zu gewährn, auf die er zur Auf rechterhaltung seines Betriebs nach einer von ihm geplanten Umstruktu rierung angewiesen ist.Die Umsetzung eines derartigen Entschlusses ist unabhängig von der Erfüllung der dem Ar beitgeber aufgrund der geplanten Umstrukturie rungsmaßnahme gegenüber dem Betriebsrat obliegenden Unterrich tungs- und Beratungspflichten nach § 111 S. 1 BetrVG.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 369/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-20
Aktenzeichen: 11 Sa 369/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0620.11SA369.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BGB § 242 Gleichbehand lung, BetrVG § 111
Leitsätze
An einer sachfremden, nicht im Einklang mit dem arbeitsrechtlichen Geichbehandlungsgrund satz stehenden Gruppenbildung fehlt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, nur den Ar beitnehmern eine Lohnerhö hung in Form einer Motivationszulage zu gewährn, auf die er zur Auf rechterhaltung seines Betriebs nach einer von ihm geplanten Umstruktu rierung angewiesen ist.Die Umsetzung eines derartigen Entschlusses ist unabhängig von der Erfüllung der dem Ar beitgeber aufgrund der geplanten Umstrukturie rungsmaßnahme gegenüber dem Betriebsrat obliegenden Unterrich tungs- und Beratungspflichten nach § 111 S. 1 BetrVG.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil
des Arbeitsgerichts Krefeld vom 31.01.1997
- 5 (2) Ca 1453/96 - wird auf seine Kosten
zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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