Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-09, 11 Sa 164/97

11 Sa 164/97Tribunal do Trabalho9 de jul. de 1997

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Regest

Sind mehrere Unternehmen Mitglieder eines eingetragenen Vereins und sagt dieser in einer Betriebsvereinbarung zu, die Gehälter seiner Angestell ten i. d. R. jährlich daraufhin zu überprüfen, ob eine allgemeine Gehaltsan passung unter Berücksichti gung der allgemeinen Einkommensent wicklung und der wirtschaftlichen Lage seiner Mitgliedsunternehmen vorzunehmen ist, steht diese Regelung dem Entstehen einer betrieblichen Übung auf Gehaltserhöhung entgegen, auch wenn diese jahrelang ori entiert an der Gehaltsentwicklung eines bestimmten Mitgliedsunternehmens vorge nommen wurde.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 164/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-09

Aktenzeichen: 11 Sa 164/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0709.11SA164.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 242 BGBBetriebliche Übung, § 611

Leitsätze

Sind mehrere Unternehmen Mitglieder eines eingetragenen Vereins und sagt dieser in einer Betriebsvereinbarung zu, die Gehälter seiner Angestell ten i. d. R. jährlich daraufhin zu überprüfen, ob eine allgemeine Gehaltsan passung unter Berücksichti gung der allgemeinen Einkommensent wicklung und der wirtschaftlichen Lage seiner Mitgliedsunternehmen vorzunehmen ist, steht diese Regelung dem Entstehen einer betrieblichen Übung auf Gehaltserhöhung entgegen, auch wenn diese jahrelang ori entiert an der Gehaltsentwicklung eines bestimmten Mitgliedsunternehmens vorge nommen wurde.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 04.12.1996 - 3 Ca 1796/96 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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