Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-08-09, 18 Sa 575/99

18 Sa 575/99Tribunal do Trabalho9 de ago. de 1999

Abrir fonte

Regest

Der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld nach Ziffer 8.13 MTV ist mit dem Entgelt für den Monat Mai fällig (Ziffer 8.13 Abs. 1 MTV).Ergibt sich nach Zahlung des Urlaubsgeldes, dass dem Arbeitnehmer nach Ziffer 8.13 Abs. 2 MTV für einen oder mehrere Folgemonate kein Urlaubsgeld zusteht, weil er nicht für mindestens fünfzehn Kalender-tage im Monat Anspruch auf Entgelt, Ausbildungsvergütung, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum Krankengeld hat, hat er das zuviel gezahlte Urlaubsgeld zurückzuzahlen. Die Regelung in Ziffer 8.13 Abs. 3 S. 2 MTV, nach der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres das im Mai zu- viel gezahlte Urlaubsgeld als Vorschuss gilt, findet keine entsprech- ende Anwendung.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 575/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-09

Aktenzeichen: 18 Sa 575/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0809.18SA575.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden in Betriebsküchen, Kasinos, Kantinen und sonstigen Ver-pflegungsbetrieben vom 01.07.1996 (MTV )

Leitsätze

Der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld nach Ziffer 8.13 MTV ist mit dem Entgelt für den Monat Mai fällig (Ziffer 8.13 Abs. 1 MTV).Ergibt sich nach Zahlung des Urlaubsgeldes, dass dem Arbeitnehmer nach Ziffer 8.13 Abs. 2 MTV für einen oder mehrere Folgemonate kein Urlaubsgeld zusteht, weil er nicht für mindestens fünfzehn Kalender-tage im Monat Anspruch auf Entgelt, Ausbildungsvergütung, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum Krankengeld hat, hat er das zuviel gezahlte Urlaubsgeld zurückzuzahlen. Die Regelung in Ziffer 8.13 Abs. 3 S. 2 MTV, nach der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres das im Mai zu- viel gezahlte Urlaubsgeld als Vorschuss gilt, findet keine entsprech- ende Anwendung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Wuppertal vom 11.03.1999 2 Ca 284/99 wird

auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

  • 2 -

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.