Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-11-25, 11 Sa 1333/99

11 Sa 1333/99Tribunal do Trabalho25 de nov. de 1999

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Regest

Bemisst sich die Höhe des am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdenden Überschussanteils einer als betriebliche Altersversorgung gedachten Lebensversicherung nach einem bestimmten Prozentsatz des jeweils zum 31.12. des Vorjahres vorhandenen Deckungskapitals, erhöht sich die am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdende Versicherungssumme um den im Vorjahr erwirtschafteten Überschussanteil.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1333/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-25

Aktenzeichen: 11 Sa 1333/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:1125.11SA1333.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: §

Leitsätze

Bemisst sich die Höhe des am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdenden Überschussanteils einer als betriebliche Altersversorgung gedachten Lebensversicherung nach einem bestimmten Prozentsatz des jeweils zum 31.12. des Vorjahres vorhandenen Deckungskapitals, erhöht sich die am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdende Versicherungssumme um den im Vorjahr erwirtschafteten Überschussanteil.

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 13.07.1999 7 Ca 1386/99 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.348,-- netto nebst

4 % Zinsen seit dem 07.04.1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  1. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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