Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-10, 11 (8) Sa 1301/99

11 (8) Sa 1301/99Tribunal do Trabalho10 de mar. de 2000

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Regest

Der Erwerb von Gläubigerrechten durch die Weiterabtretung der im Rahmen einer Sicherungsabtretung erworbenen Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen ist kein Teilaspekt, der bei der Gesamtwürdigung der Umstände, die zur Feststellung der Wahrung der Identität des Betriebes eines Getränkelieferanten im Hinblick auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs notwendig sind, zu berücksichtigen ist.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (8) Sa 1301/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-10

Aktenzeichen: 11 (8) Sa 1301/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0310.11.8SA1301.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BGB § 613 a

Leitsätze

Der Erwerb von Gläubigerrechten durch die Weiterabtretung der im Rahmen einer Sicherungsabtretung erworbenen Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen ist kein Teilaspekt, der bei der Gesamtwürdigung der Umstände, die zur Feststellung der Wahrung der Identität des Betriebes eines Getränkelieferanten im Hinblick auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs notwendig sind, zu berücksichtigen ist.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.02.1999 - 2 (3) (4) Ca 4495/98 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin allein.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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