Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-05, 4 (7) Sa 316/02

4 (7) Sa 316/02Tribunal do Trabalho5 de jun. de 2002

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Regest

1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle". 2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (7) Sa 316/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-05

Aktenzeichen: 4 (7) Sa 316/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0605.4.7SA316.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: Art. 3, 33 II GG, §§ 249 ff. BGB

Leitsätze

  1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle".

  2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.

Tenor

  1. Das Urteil des Arbeitsgericht Oberhausen vom

07.02.2002 wird abgeändert.

  1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird das

beklagte Land verurteilt, der Klägerin ein Angebot als

Poolkraft im Vertretungspool gemäß den jetzt

geltenden Bedingungen zu machen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander

aufgehoben.

  1. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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