Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-20, 4 (5) Sa 1095/02

4 (5) Sa 1095/02Tribunal do Trabalho20 de nov. de 2002

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Regest

Scheidet ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsschließung durch rechtswirksamen Aufhebungsvertrag mit dem Insolvenzverwalter aus dem Betrieb der Insolvenzschuldnerin aus und wird er danach von einem Betriebserwerber neu in einem vom Insolvenzverwalter übernommenen Teilbetrieb eingestellt, scheidet dieser Arbeitnehmer als vergleichbarer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl in einem Kündigungsrechtsstreit eines anderen Arbeitnehmers über die Sozialwidrigkeit einer nach Betriebsschließung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung aus (Abweichung von LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 - 5 Sa 911/02).

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (5) Sa 1095/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-20

Aktenzeichen: 4 (5) Sa 1095/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1120.4.5SA1095.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 613 a BGB, 1 III KSchG

Leitsätze

Scheidet ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsschließung durch rechtswirksamen Aufhebungsvertrag mit dem Insolvenzverwalter aus dem Betrieb der Insolvenzschuldnerin aus und wird er danach von einem Betriebserwerber neu in einem vom Insolvenzverwalter übernommenen Teilbetrieb eingestellt, scheidet dieser Arbeitnehmer als vergleichbarer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl in einem Kündigungsrechtsstreit eines anderen Arbeitnehmers über die Sozialwidrigkeit einer nach Betriebsschließung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung aus (Abweichung von LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 - 5 Sa 911/02).

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 02.07.2002 wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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