Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-27, 12 Sa 1071/02

12 Sa 1071/02Tribunal do Trabalho27 de nov. de 2002

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Regest

Sachverhalt Der Kläger ist als Pflegehelfer in dem von der Beklagten betriebenen Fachkrankenhaus für Psychiatrie beschäftigt. Die Beklagte gehört dem Caritasverband an und macht dessen AVR zum Inhalt aller Arbeitsverträge. Sie zahlte dem Kläger jahrelang eine "Psychiatriezulage" in der irrtümlichen Annahme, dass die Zulage-Voraussetzungen nach den AVR vorlägen. Als sie den Irrtum bemerkte, stellte sie die Gewährung der Zulage ein. Hiergegen wehrt sich der Kläger. Orientierungssatz Die von der Rechtsprechung zur betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen, die der evangelischen oder katholischen Kirche verbunden sind, übertragbar, wenn dort die jeweiligen AVR umfassend und einschränkungslos zur Anwendung gebracht werden (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1071/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-27

Aktenzeichen: 12 Sa 1071/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1127.12SA1071.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 12 AVR-Caritasverband

Leitsätze

Sachverhalt

Der Kläger ist als Pflegehelfer in dem von der Beklagten betriebenen Fachkrankenhaus für Psychiatrie beschäftigt. Die Beklagte gehört dem Caritasverband an und macht dessen AVR zum Inhalt aller Arbeitsverträge. Sie zahlte dem Kläger jahrelang eine "Psychiatriezulage" in der irrtümlichen Annahme, dass die Zulage-Voraussetzungen nach den AVR vorlägen. Als sie den Irrtum bemerkte, stellte sie die Gewährung der Zulage ein. Hiergegen wehrt sich der Kläger.

Orientierungssatz

Die von der Rechtsprechung zur betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen, die der evangelischen oder katholischen Kirche verbunden sind, übertragbar, wenn dort die jeweiligen AVR umfassend und einschränkungslos zur Anwendung gebracht werden (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 23.07.2002 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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