Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-13, 8 Sa 664/03

8 Sa 664/03Tribunal do Trabalho13 de jan. de 2004

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Regest

Die Beschäftigung des Klägers als Hauer bei einer jugoslawischen Firma auf einer Zeche in Bottrop stellt eine Beschäftigung im "deutschen Steinkohlenbergbau" im Sinne des o. g. Manteltarifvertrages dar, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft der Firma im Unternehmensverband Ruhrbergbau, und begründet deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer Energiebeihilfe.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 664/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-13

Aktenzeichen: 8 Sa 664/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0113.8SA664.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 54 MTV in Verb. mit §§ 104, 100 (1) Ziff. 2 a der Anlage 7 zum MTV für Arbeitnehmer des rhreinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus

Leitsätze

Die Beschäftigung des Klägers als Hauer bei einer jugoslawischen Firma auf einer Zeche in Bottrop stellt eine Beschäftigung im "deutschen Steinkohlenbergbau" im Sinne des o. g. Manteltarifvertrages dar, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft der Firma im Unternehmensverband Ruhrbergbau, und begründet deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer Energiebeihilfe.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Duisburg vom 28.03.2003 5 Ca 3310/02

wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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