Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-08, 15 Sa 294/06

15 Sa 294/06Tribunal do Trabalho8 de jun. de 2006

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Regest

Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 294/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-08

Aktenzeichen: 15 Sa 294/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0608.15SA294.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 315 BGB, § 3 Leistungsordnung Bochumer Verband

Leitsätze

Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.01.2006 3 Ca 2175/05 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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