5 Sa 740/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-11-02, 5 Sa 740/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-11-02, 5 Sa 740/06
5 Sa 740/06Tribunal do Trabalho2 de nov. de 2006
Regest
1) Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB NR. 4. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden. 2) Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 740/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: 5 Sa 740/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1102.5SA740.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB Nr. 4, § 55 InsO
Leitsätze
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Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB NR. 4. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden.
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Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.
Tenor
- Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Ar-
beitsgerichts Wesel vom 06.06.2006 - 1 Ca 4144/05 -
und kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
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