9 Sa 1339/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 9 Sa 1339/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 9 Sa 1339/07
9 Sa 1339/07Tribunal do Trabalho23 de nov. de 2007
Regest
1. Ergibt die Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Aufstiegsprämie an einen Handballspieler, dass es sich um eine Erfolgsprämie handelt, hat der Handballspieler Anspruch auf die Aufstiegsprämie, wenn der Erfolg während des Zivildienstes des Handballspielers eintritt. 2. Zum Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit während des Zivildienstes auf Grund Vereinbarung, betrieblicher Übung oder nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1339/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: 9 Sa 1339/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1123.9SA1339.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 78 ZDG, 1 ArbPlSchG, 33 ZDG, 133, 157, 242 BGB
Leitsätze
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Ergibt die Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Aufstiegsprämie an einen Handballspieler, dass es sich um eine Erfolgsprämie handelt, hat der Handballspieler Anspruch auf die Aufstiegsprämie, wenn der Erfolg während des Zivildienstes des Handballspielers eintritt.
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Zum Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit während des Zivildienstes auf Grund Vereinbarung, betrieblicher Übung oder nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.06.2007 – 1 Ca 704/07 – wird zurückgewiesen.
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.06.2007 – 1 Ca 704/07 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 22 % und der Kläger zu 78 %.
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Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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