Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-12, 12 Sa 1102/08

12 Sa 1102/08Tribunal do Trabalho12 de nov. de 2008

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Regest

Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1102/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-12

Aktenzeichen: 12 Sa 1102/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1112.12SA1102.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Art. 33 GG, §§ 5, 11, 15, 22 AGG, § 8 LGG NRW

Leitsätze

Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.

Tenor

Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.06.2008 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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